01.02.2016

Auszahlung des Betrages aus der Kapitalherabsetzung

München, 1. Februar 2016. Die Deutsche Technologie Beteiligungen AG (WKN A1X3WX/ ISIN DE000A1X3WX6) hat in ihrer ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2015 u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach vorheriger Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln um EUR 539.000,00 in gleicher Höhe auf EUR 1.100.000,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung um € 539.000,00 erfolgt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes zur ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff Aktiengesetz) durch Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden Anteils am Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von € 0,49 je Aktie an die Aktionäre. Die Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses ins Handelsregister erfolgte am 30.07.2015.

Nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals ist der Betrag von EUR 539.000,00 am 01. Februar 2016 an die Aktionäre ausgezahlt worden.

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